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Unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen
§ 1 Geltung |
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Das Reisebüro (die genaue Bezeichung auf der Homepage) tritt sowohl als Vermittler
einzelner Beförderungsleistungen (wie z.B. Flüge,), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (wie z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen) oder fremdveranstalteter
Pauschalreisen als auch als Veranstalter eigener Reisen auf. Nachstehende Bedingungen
gelten ausschließlich für die Vermittlung von Reiseleistungen. Sie regeln
das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reisebüro. Es wird ein
Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Das
Reisebüro tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen
und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer
Buchung finden für den Inhalt des von dem Reisebüro vermittelten Vertrages
zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif-, Beförderungs-
und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger
ausschließlich Anwendung. Diese sind auf den jeweiligen Seiten einzusehen.
Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der
Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
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§ 2 Anmeldung/Leistung |
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Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischen Wege (E - Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns
verbindlich, zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter
oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. An Ihren
Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage
ab Anmeldedatum gebunden.
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Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der
gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen
Leistung. Das Reisebüro übernimmt daher keine Haftung für die
Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung
für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab.
Ebenso wenig übernimmt das Reisebüro, die ausschließlich als
Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von
Reiseleistungen.
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§ 3 Anmeldung für mehrere Personen |
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Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für
andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro und ein
Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustandekommt, sind Sie für die
Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag, ebenso
aus dem vermittelten Reisevertrag, wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich.
Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt, wenn Sie diese durch
eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmne des
Buchungsvorganges anerkennen.
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§ 4 Buchungsbestätigung |
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Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen,
zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet,
die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf
Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten
oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der
Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen
insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
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Flugtickets werden Ihnen in der Regel unmittelbar per Post zugesandt. In
Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt.
Voraussetzung für die Zustellung /Hinterlegung ist der vollständige
Eingang des Reisepreises bei uns. Wir weisen daraufhin, daß wir
Linienflugbuchungen nur bis zu drei Tagen vor Abflug entgegen nehmen können.
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Im Fall von Pauschalreisen erhalten Sie die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Letzteres wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
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§ 5 Haftung des Reisebüros |
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Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen
ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern
uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des Reisebüros
gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Reisebüro gibt Ihnen
gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich
der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
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Das Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen
Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der
vermittelten Leistung.
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§ 6 Umbuchungen/Rücktritt |
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Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt
und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der
Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle
Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen
richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
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Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie, dessen
Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die
Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen
des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber
dem Leistungserbringer zu erklären. Das Reisebüro ist berechtigt,
aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei
dem Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt
zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz
verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen
daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden
Gebühren von EUR 150,- pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife
handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des
Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw.
in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
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Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen
wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine
Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen
der einzelnen Fluggesellschaften.
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§ 7 Hinweise auf Pass -, Visa -, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen |
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Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden,
gehen wir davon aus, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist,
sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom
Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.
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Da das Reisebüro hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben
Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die
einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt
das Reisebüro keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.
Eine Haftung des Reisebüros wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer
wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der
Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die
geänderten Umstände einstellen zu können.
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§ 8 Zahlung |
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Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig,
wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB
übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter
dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der
Buchungsbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
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Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines
Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises
mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig.
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Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das
Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig
stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des
Reisenden. Insoweit wird auf Ziffer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verwiesen.
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Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln gebucht und bezahlt werden:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Scheck (EC-Scheck bis je EUR 200,-)
- Überweisung
- bar in Ihrem ausgewähltem Reisebüro
Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen
Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt
und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung,
im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis über
Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen.
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Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag
mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u. a.
in den Geschäftsräumen von dem Reisebüro. Werden die Dokumente von
dem Reisebüro an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der
Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig
davon, wer dei Kosten für die Versendung trägt.
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§ 9 Verjährung |
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Ansprüche von Ihnen gegenüber dem Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund
- jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren nach
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die vermittelte Reiseleistung
nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und dem Reisebüro Verhandlungen über geltend
gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder das Reisebüro die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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§ 10 Anwendbares Recht |
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Die Rechtsbeziehugen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht
die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
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Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
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§ 12 Gerichtsstand |
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Der Anmelder/Reisende kann das Reisebüro an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen von dem Reisebüro gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüros maßgebend.
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